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Neuigkeiten

Verbesserungen im Mutterschutz ab 1.6.2025

Neue Gesetzesänderung zum Mutterschutz ab 1. Juni: Anspruch nach einer Fehlgeburt

Ab dem 1. Juni gilt eine wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz.

Wie ist der Mutterschutz bisher geregelt?

Das Mutterschutzgesetz greift insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit arbeiten Frauen in aller Regel nicht in ihrem Beruf. Während der Schutzfristen haben sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.

Was galt bislang bei Fehlgeburten?

Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Betroffene waren bislang auf eine Krankschreibung angewiesen. Denn bisher waren für den Fall einer Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese griffen nur dann, wenn Schwangere ihr Kind ab der 24. Woche verloren.

Was ändert sich konkret?

Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor – das heißt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt.

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

    Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz einer Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht in Anspruch nehmen zu wollen, dann ist dies laut dem neuen Gesetz möglich. 

    Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.

Quelle: dpa / Familien.app Trier

Weitere Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschutz-und-mutterschaftsleistungen-73754

Wie oft und wie lange dürfen Kinder Medien nutzen?

Wie oft und wie lange? Babys und Kleinkinder unter drei Jahren sollten besser noch nicht fernsehen. Auch danach heißt es: Nur in Maßen! Diese Tabelle gibt einige Empfehlungen zu Medienzeiten von Kindern je nach Alter.

Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), www.kindergesundheit-info.de

Den ganzen Artikel finden Sie unter:

Tabelle: Wie oft und wie lange dürfen Kinder Medien nutzen? | kindergesundheit-info.de

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

Bildschirmfrei bis 3

Eltern bekommen viele Tipps und Anregungen zur Bildschirmmedien-Nutzung ihrer Kinder. Zur Website gelangen Sie hier.

Quelle: Familien.app Erding

Survival Night in den Sommerferien - ein Angebot des Naturschutz- und Jugendzentrums Wartaweil

Freunde am Lagerfeuer freepick

Survival Night - Wecke den Abenteurer in Dir

Verbringe mutig eine Nacht mit uns unter freiem Himmel und erforsche die Natur und Klänge der Nacht.

26.08.2025 17:00 - 27.08.2025 10:00

Naturschutz- und Jugendzentrum Wartaweil


Liebe Kinder!

Wecke das Abenteuer in dir. Wir verbringen eine ganze Nacht draußen. Wir werden am Lagerfeuer kochen und essen. Wir werden mit dem Boot auf den See raus fahren und durch den Wald bei Nacht wandern. Und wie in der Wildnis schlafen wir unter freiem Himmel an der Lagerfeuerstelle (keine Sorge, bei Regen steht uns ein Zelt zur Verfügung).

Referentin: 

Annemarie Rutkowski (Pädagogische Fachleitung)

Anna Krumpholz (Freiwilliges Ökologische Jahr, Jugendleiterausbildung)

Yannik Massanés-Evers (Freiwilliges Ökoligesches Jahr, Jugendleiterausbildung)

Organisation

Anreise: Dienstag, 26.08.2025 um 17:00 Uhr 

Abreise: Mittwoch, 27.08.2025 um 10:00 Uhr

Alter: 12 -16 Jahre

Kosten: 30,00 €, Geschwisterkinder 25,00 €

Bitte mitbringen: Schlafsack, Isomatte, Warme Kleidung und Wechselkleidung, Festes Schuhwerk

Anmeldung: bis zum 08.08.2025 hier

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Willkommensbesuch für alle neugeborenen Babys im Landkreis Starnberg

Ein herzliches Willkommen für alle Babys im Landkreis

Ein Baby stellt das Leben der Eltern auf den Kopf - beim ersten Kind sowieso, aber auch wenn es schon Geschwister gibt, verändert sich in der Familie ganz viel.

Deshalb bietet die Koordinierungsstelle Frühe Kindheit (KoKi) allen Familien im Landkreis Starnberg einen Willkommensbesuch nach der Geburt an.

Sofern die Gemeinde, in der Sie wohnen, die Geburt Ihres Kindes angezeigt hat, erhalten Sie automatisch nach ca. 6-8 Wochen einen Brief von KoKi. Auch wenn Sie keine Post bekommen haben, können Sie unter Tel. 08151 148 77 458 oder 77 602 einen Termin für einen solchen Willkommensbesuch vereinbaren.

Sie haben im Rahmen des Besuches die Möglichkeit, fachliche Beratung und Informationen rund um Ihre neue Lebenssituation zu bekommen - zum Beispiel zum Thema Kinderbetreuung.

Auch wenn es Ihnen nicht so gut gehen sollte, ist der Willkommensbesuch eine Möglichkeit, sich auszusprechen und über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Bei Bedarf können Sie - beispielsweise im Anschluss an die Wochenbettbetreuung durch Ihre Hebamme - weitere ambulante Begleitung durch eine Gesundheitsfachkraft im Rahmen der "Frühen Hilfen" erhalten.

Zum Besuch gehört auch ein kleines Willkommensgeschenk für Ihr Baby.

Wir freuen uns, Sie und Ihr Baby kennenzulernen!

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