Neuigkeiten
Ab geht´s in den Urlaub
Urlaub mit der Famile – Hauptkatalog 2023/24 (bmfsfj.de)
Im neuen Katalog "Urlaub mit der Familie", den die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAGFE) jetzt für 2023/2024 veröffentlicht hat, können Familien geeignete Urlaubsquartiere für ihre Bedürfnisse und zu erschwinglichen Preisen finden. Mit über 70 Familienferienstätten bundesweit bietet der Katalog vielfältige Angebote und Aktivitäten.
Das Angebot steht allen Familien offen, richtet sich aber insbesondere an Familien in belasteten Lebenssituationen, zum Beispiel an Familien mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Familien können zwischen familienfreundlichen Unterkünften am Meer, in den Bergen oder anderen reizvollen Gegenden in der Natur, zwischen Ferienhäusern und Appartements mit und ohne Verpflegung wählen. Ebenso zum Angebot gehören Kinderbetreuung und zahlreiche Freizeitaktivitäten. Familienferienstätten verzichten auch in der Hochsaison auf Preissteigerungen, zudem bezuschussen viele Bundesländer den Urlaub in einer Familienferienstätte.
Bei Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Dort wird zu Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern und zur Auswahl des Reiseziels beraten. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 0221 29 24 13 15 oder per Mail an info@bag-familienerholung.de zu erreichen.
Entlastungen und Neuerungen für Familien ab Januar 2023
Diese Entlastungen kommen ab Januar 2023
Das Kindergeld wird einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.
Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht - um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat je nach Alter. Die Bedarfe werden künftig nicht mehr rückblickend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ausweitung auf rund zwei Millionen Haushalte. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente wird zudem dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.
Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale: Eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Damit wird an bis zu 210 statt bislang 120 Homeoffice-Tagen ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je sechs Euro möglich, maximal 1260 Euro pro Jahr.
Zuschüsse für Heizung und Energie:
Heizkostenzuschüsse helfen im Jahr 2022 Familien, Alleinerziehenden, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten sowie Studierenden und Azubis mit Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Die Energiepreispauschale wird 2022 als Zuschuss zu den Energiekosten von bis zu 300 Euro an Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.
Günstigere Preise für Bürgerinnen und Bürger durch die Basisversorgung Energie:
Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme wird zeitweise abgesenkt.
Eine Gaspreisbremse wird eingeführt.
Einer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame Strompreisbremse wird eingeführt.
Familien-WebApp auf dem Startbildschirm
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Neue App für getrennte Eltern
Digitale Unterstützung beim Planen von Wochenenden, Ferien, Feiertagen
Freizeit- und Ferienplanung stellt getrennte Mütter und Väter immer wieder vor Herausforderungen. Die App "Getrennt-Gemeinsam", die von der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung e. V. angeboten wird, wurde konzipiert, um die Organisation zu erleichtern.
Mit der App können Eltern:
Termine koordinieren
Freizeitgestaltung absprechen
Umgangszeiten regeln
Unterlagen der gemeinsamen Kinder teilen
und Vieles mehr...
Im Mittelpunkt dieser App steht das Wohl der Kinder.
Die App ist für Android sowie iOS verfügbar.
Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie hier in unserer Familien-App auch in der Kategorie Trennung-Scheidung. Den Artikeln sind die jeweiligen Ansprechpartner*innen bei den Fachstellen im Landkreis zugeordnet.
Schlafen - Füttern - Schreien
Telefonberatung für Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren im Landkreis Starnberg
kompetent – entlastend – kostenfrei
Sie haben Fragen rund um das gesunde Aufwachsen Ihres Babys?
Ihr Kind ist oft unruhig, weint viel und lässt sich schlecht beruhigen?
Das Füttern ist meist angespannt und anstrengend?
Sie wünschen sich Entspannung beim Thema Schlafen und suchen nach einem altersgerechten Schlafrhythmus für Ihr Kind, damit auch Sie zur Ruhe kommen?
Zwei erfahrene Familiengesundheitsfachkräfte der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen (KoKi) stehen Ihnen zur Verfügung.
Wenn Sie Ihr Anliegen auf Mailbox hinterlassen, werden Sie zurückgerufen!
Familienkinderkrankenschwestern
Sabine Hauck
Tel. 0179 4585196
Bianca Schacks
Tel. 0179 1000699
Link zum Angebot: form00500 (lk-starnberg.de)
Willkommensbesuch für alle neugeborenen Babys im Landkreis Starnberg
Ein herzliches Willkommen für alle Babys im Landkreis
Ein Baby stellt das Leben der Eltern auf den Kopf - beim ersten Kind sowieso, aber auch wenn es schon Geschwister gibt, verändert sich in der Familie ganz viel.
Deshalb bietet die Koordinierungsstelle Frühe Kindheit (KoKi) allen Familien im Landkreis Starnberg einen Willkommensbesuch nach der Geburt an.
Sofern die Gemeinde, in der Sie wohnen, die Geburt Ihres Kindes angezeigt hat, erhalten Sie automatisch nach ca. 6-8 Wochen einen Brief von KoKi. Auch wenn Sie keine Post bekommen haben, können Sie unter Tel. 08151 148 77 318 einen Termin für einen solchen Willkommensbesuch vereinbaren.
Sie haben im Rahmen des Besuches die Möglichkeit, fachliche Beratung und Informationen rund um Ihre neue Lebenssituation zu bekommen - zum Beispiel zum Thema Kinderbetreuung.
Auch wenn es Ihnen nicht so gut gehen sollte, ist der Willkommensbesuch eine Möglichkeit, sich auszusprechen und über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Bei Bedarf können Sie - beispielsweise im Anschluss an die Wochenbettbetreuung durch Ihre Hebamme - weitere ambulante Begleitung durch eine Gesundheitsfachkraft im Rahmen der "Frühen Hilfen" erhalten.
Zum Besuch gehört auch ein kleines Willkommensgeschenk für Ihr Baby. Außerdem können Sie sich bei dieser Gelegenheit für den KoKi-Newsletter anmelden - diesen erhalten Sie ca. 8 x jährlich, ein Abbestellen ist jederzeit möglich.
Wir freuen uns, Sie und Ihr Baby kennenzulernen!
Helpline Ukraine
Nummer gegen Kummer
Helpline Ukraine
Телефонна консультація українською та російською мовами для дітей, підлітків, батьків та інших членів родини з понеділка по п’ятницю з 14:00 до 17:00. Анонімно та безкоштовно по всій Німеччині.
Helpline Ukraine
Telefonische Beratung auf Ukrainisch und Russisch für Kinder, Jugendliche, Eltern und Angehörige immer montags bis freitags von 14 Uhr bis 17 Uhr. Anonym und kostenlos in ganz Deutschland.
Weitere Informationen unter: www.nummergegenkummer.de/helpline-ukraine
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