Rente für Hinterbliebene
Hinterbliebene Elternteile haben nach dem Tod ihres (Ehe-)Partners unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versorgungsleistungen aus der Deutschen Rentenversicherung:
Deutsche Rentenversicherung - Renten für Hinterbliebene (deutsche-rentenversicherung.de)
Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie auch vor Ort:
Sozial- und Rentenversicherung - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)