Vertrauliche Geburt
Am 01. Mai 2014 trat das Gesetz zur Vertraulichen Geburt in Kraft. Es bietet Frauen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes vertraulich behandeln wollen, Unterstützung und Schutz für sich und das Kind.
Die vertrauliche Geburt ermöglicht innerhalb anonymer Hilfs- und Beratungsangebote eine geschützte, medizinisch begleitete Entbindung. Die Frau bleibt mit einem Pseudonym gegenüber Ämtern, dem Krankenhaus und allen Beteiligten anonym, nur die Beraterin der Schwangerenberatungsstelle erfährt ihren wirklichen Namen. Das vertraulich geborene Kind hat mit 16 Jahren die Möglichkeit, seine Herkunft zu erfahren, wenn keine gewichtigen Gründe dagegensprechen.
Die vertrauliche Geburt ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die sich momentan nicht in der Lage sehen, ihr Kind zu sich zu nehmen, die sich aber vorstellen können, später mit dem Kind in Kontakt zu kommen.
Für eine erste Orientierung über die Möglichkeiten einer anonymen oder vertraulichen Geburt können sich ungewollt schwangere Frauen an das folgende Hilfetelefon für Schwangere in Not wenden - es ist rund um die Uhr besetzt: 0800 4040020
Eine Beratung ist auch per E-Mail oder Chat möglich.
Es gibt auch eine Broschüre, die das Wichtigste in leichter Sprache zusammenfasst.
Vor Ort sind die regionalen Schwangerenberatungsstellen an Ihrer Seite: sie klären mit Ihnen, welchen Weg Sie gehen wollen und helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Entscheidung. Für eine gute Entscheidungsfindung und Vorbereitung der Geburt ist es hilfreich, sich möglichst frühzeitig an eine Schwangerschaftsberatungsstelle zu wenden.