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Rente für Hinterbliebene

Hinterbliebene Elternteile haben nach dem Tod ihres (Ehe-)Partners unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Versorgungsleistungen aus der Deutschen Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung - Renten für Hinterbliebene (deutsche-rentenversicherung.de)

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie auch vor Ort:

Sozial- und Rentenversicherung - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de)

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