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Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang ist eine Jugendhilfemaßnahme, die eingesetzt wird, wenn es besondere Gründe für diese Art der Umgangsregelung gibt.

Sie ist eine Ziel gerichtete, zeitlich limitierte, sozialpädagogische Maßnahme zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung der Elternbeziehung und zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung.

Wenn entsprechende wichtige Gründe vorliegen, bewilligt das Jugendamt eine pädagogische Begleitung der Umgangskontakte - entweder auf Antrag der Eltern oder als gerichtliche Auflage. Die Durchführung übernehmen i.d.R. freie Träger.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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