Psychotherapeutische Versorgung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen die kassenärztliche Vereinigung mit ihrer Servicestelle zur Verfügung
- für eine erste Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Sprechstunde
- für die Inanspruchnahme von probatorischen Sitzungen mit dem Ziel, zu klären ob
eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob Patient und Therapeut*in "zueinander
passen"
- für die Suche nach einem freien Therapieplatz.
Hier finden Sie weiterführende Informationen: