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Haushaltshilfe

Wenn in der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme auftreten, besteht in manchen Fällen ein Anspruch auf Unterstützung im Haushalt. Voraussetzung dafür ist, dass ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin vorliegt, welches bestätigt, dass eine Haushaltshilfe notwendig ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn frühzeitige Wehen auftreten oder andere Gründe das Risiko einer Frühgeburt erhöhen. Eine weitere Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann. Eine Schwangerschaft alleine ist kein Grund für eine Haushaltshilfe.

Die Haushaltshilfe wird bei entsprechender medizinischer Begründung von der Krankenkasse übernommen. Sie steht jedoch nur gesetzlich Versicherten zu. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie prüfen lassen, ob ggf. eine Zusatzversicherung für die Kosten eintritt.

Falls Sie schon zu Beginn der Schwangerschaft von möglichen Risiken in der Schwangerschaft erfahren, sollten Sie, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Nur so können Sie rechtzeitig Unterstützung durch eine Haushaltshilfe erhalten.

Einige der Krankenkassen stellen den Antrag für eine Haushaltshilfe online zum Download bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse, wo Sie den Antrag auf Haushaltshilfe finden.

Ist der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt, stellt sich die Frage, woher man eine Haushaltshilfe bekommt. Dies sollten Sie vor der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erfragen: Einige Versicherungen stellen eine Haushaltshilfe, andere sind bei der Suche behilflich, wieder andere übernehmen nur die Kosten.

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