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Wie finde ich einen Kita-Platz für mein Kind?

Kinder haben grundsätzlich ab dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Unterbringung in der Wunsch-Kita.

Das Betreuungsjahr der Kindertageseinrichtungen orientiert sich am Schuljahresbeginn (Kindergartenplätze werden durch die Einschulung frei), d.h. es beginnt im September und endet im August des Folgejahres.

Die Gemeinden legen unterschiedliche Stichtage und Verfahren für die Anmeldung fest. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei ihrer jeweiligen Ortsgemeinde. Üblicherweise liegt der Anmeldeschluss am Anfang des Kalenderjahres, in dem das Betreuungsjahr beginnt.

Neben der rechtzeitigen Anmeldung Ihres Kindes empfiehlt es sich, sich ein persönliches Bild von den in Frage kommenden Einrichtungen zu machen. Oft bieten die jeweiligen Kindertagesstätten auch einen "Tag der offenen Tür" an.

Einige Gemeinden verwalten die Anmeldungen über das Portal "Little Bird". Eine Online-Registrierung ist in jedem Fall erforderlich. Allerdings melden nicht alle Träger ihre freien Plätze an das System, so dass im Einzelfall eine zusätzliche Anmeldung in ihrer Wunsch-Einrichtung notwendig sein kann.

Nach Ostern werden üblicherweise die Bescheide (Zu- und Absagen) verschickt.
Aufgrund von nicht identifizierten Doppelanmeldungen ist es möglich, dass sich eine Absage noch in eine Zusage verwandelt.

Sollten Sie keinen Platz erhalten haben, kann es notwendig sein, den Radius der Betreuungsmöglichkeiten etwas weiter zu stecken. Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit Ihrer Ortsgemeinde auf, um die Möglichkeiten zu sondieren.

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