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Kindeswohl und Kinderschutz

Im Grundgesetz ist geregelt, dass Eltern vorrangig das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Gleichzeitig hat der Staat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor ernsthaften Entwicklungsgefährdungen innerhalb und außerhalb der Familie zu schützen. Im Falle einer solchen Gefährdung müssen über die Jugendhilfe geeignete Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf sein gesundes Aufwachsen erfüllt werden.

Fachkräften im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Mediziner*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen) haben dabei vom Gesetzgeber her die Aufgabe, unterstützend mitzuwirken und Hilfen zu vermitteln, sollten Sie einen Hilfebedarf feststellen.

Um eine mögliche Kindeswohlgefährdung – so lautet der Fachbegriff – besser einzuschätzen, können Fachkräfte eine anonymisierte Beratung bei der Fachstelle Netzwerkkoordination Kinderschutz des Landratsamtes in Anspruch nehmen
(https://www.lk-starnberg.de/FachberatungKinderschutz)

Wird ein Unterstützungsbedarf der Familie deutlich, haben die Eltern einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt wird im Zusammenarbeit mit Fachpersonen im Umfeld einschätzen, welche Unterstützung geeignet ist und muss diese den Eltern anbieten. Möglich sind hierbei z.B. Beratung durch die Erziehungsberatungsstelle oder  Jugendhilfemaßnahmen wie Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, soziale Gruppenmaßnahmen, Frühförderung oder Wiedereingliederungsmaßnahmen wie Schulbegleitung oder die Betreuung in Integrationseinrichtungen. Hierzu können Familien sich kostenfrei beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Starnberg (https://www.lk-starnberg.de/fachbereich23) beraten lassen.

Ein weiterer Aspekt des Kinderschutzes ist die Förderung und Weiterentwicklung gewaltfreier Strukturen in Bildungs-, Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder. In deren Obhut tragen die Einrichtungen die Verantwortung für das Wohl der Kinder und haben die Aufgabe, diese altersgemäß mit einzubeziehen, sie vor Gefahren zu schützen und sie bei der Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu unterstützen. Hierfür werden Maßnahmen entwickelt, die den grenzachtenden und wertschätzenden Umgang mit Kindern fördern und genaue Schritte festlegen, wenn Kinder in diesen Betreuungs- und Wohnformen Gewalt erfahren. Für die Einrichtung eines einrichtungsbezogenen Schutzkonzeptes ist ebenfalls die Fachstelle Netzwerkkoordination Kinderschutz im Landratsamt ansprechbar.

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