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Haushaltshilfe

Eltern, die aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Klinikaufenthaltes zeitweilig nicht dazu in der Lage sind, sich um die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung zu kümmern, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese übernimmt die täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt. Dazu gehören neben der Kinderbetreuung beispielsweise Kochen, Waschen und Einkaufen.

Ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin muss bestätigen, dass eine Haushaltshilfe notwendig ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann und dass im Haushalt Kinder unter 12 Jahren zu versorgen sind.

Die Haushaltshilfe wird als Leistung innerhalb des SGB V bei entsprechender medizinischer Begründung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Zuzahlungen können anfallen.

Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie prüfen lassen, ob ggf. eine Zusatzversicherung für die Kosten eintritt.

Einige der Krankenkassen stellen den Antrag für eine Haushaltshilfe online zum Download bereit. Ansonsten informieren Sie sich einfach direkt bei Ihrer Krankenkasse, wo Sie den Antrag auf Haushaltshilfe finden.

Ist der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt, stellt sich die Frage, woher man eine Haushaltshilfe bekommt. Dies sollten Sie vor der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erfragen: Einige Versicherungen stellen eine Haushaltshilfe, andere sind bei der Suche behilflich, wieder andere übernehmen nur die Kosten.
Nachfolgend finden Sie einige Dienstleister im Bereich Haushaltshilfe, die in unserer Region tätig sind.

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