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Gewalt in der Familie

Gewalt hat viele Formen

Körperliche Gewalt zeigt sich ebenso wie psychische Gewalt in vielen Formen. Schubsen oder grobes Schütteln gehören ebenso dazu wie Schläge oder Verletzungen durch Gegenstände oder Waffen. Sexualisierte Gewalt durch den Partner oder die Partnerin kann bei ungewolltem, ständigem Anfassen anfangen und bis zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung gehen.

Wenn Übergriffe in der Familie oder Partnerschaft stattfinden, sind sie für die Betroffenen besonders belastend, da man sich zu Hause eigentlich geschützt fühlen sollte.

Häusliche Gewalt betrifft alle Bildungs- und Einkommensschichten gleichermaßen. Sie existiert in allen Altersgruppen, Nationalitäten, Religionen und Kulturen.

Auch wenn der Großteil der Betroffenen häuslicher Gewalt Frauen sind, betrifft häusliche Gewalt auch Männer.

Betroffene Kinder

Auch Kinder sind von dieser Gewalt betroffen, wenn sie in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten. Eltern sind in ihrem Verhalten prägende Vorbilder für den Nachwuchs. So kann nie ausgeschlossen werden, dass Mädchen und Jungen das erlebte Rollenverhalten von „Gewaltopfer“ und Gewalttäter“ später im eigenen Erwachsenenleben fortsetzen werden.

Die miterlebte Gewalt kann das Risiko für Entwicklungsstörungen bei Kindern erhöhen - u.a. können etwa Störungen im Sozialverhalten. Lern- und Leistungsprobleme, Depressionen, Angststörungen und Suchtverhalten auftreten.

Was tun?

Häusliche Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen. In akuten Gefahrensituationen können sich Betroffene jederzeit über die Notrufnummer 110 an die Polizei wenden.

Jede Form der Gewalt in der Familie muss ernst genommen werden. Der Spirale von Eskalation und Gewalt sollte dauerhaft entgegengewirkt werden. Es ist immer im Interesse der Kinder, sich frühzeitig entsprechende Hilfe und Unterstützung durch professionelle Beratungskräfte zu holen. Sind Kinder von Gewalt betroffen, stehen die Fachkräfte der Jugendämter als zentrale Ansprechpartner für eine weiterführende Abklärung und gegebenenfalls für weitere Hilfestellung zur Verfügung.

Mehr Informationen und erste Beratung finden Sie hier

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