Erziehungsbeistandschaft
Die Aufgabe eines Erziehungsbeistands ist es, Jugendliche bei der Bewältigung individueller Entwicklungsprobleme unter Einbeziehung ihres sozialen und familiären Umfelds zu unterstützen und eine altersgemäße Verselbständigung zu fördern. Der oder die Jugendliche soll im Kontext von Familie und weiteren sozialen Bezügen als Einzelperson wahrgenommen und ernst genommen werden.
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung und muss von den Eltern oder Sorgeberechtigten beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.
Sie ist abzugrenzen von der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§31 SGB VIII), deren Fokus auf der Unterstützung der Eltern und der Gesamtfamilie gerichtet ist.
Die Durchführung der Hilfe geschieht in der Regel durch Sozialpädagogen, die häufig bei einem Träger der freien Jugendhilfe angestellt sind.