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| 10.01.2023

Entlastungen und Neuerungen für Familien ab Januar 2023

Diese Entlastungen kommen ab Januar 2023

  • Das Kindergeld wird einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.

  • Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen wird auf 250 Euro monatlich pro Kind angehoben.

  • Das neue Bürgergeld: Ab 2023 wird ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten - 53 Euro mehr als bisher. Auch die Regelsätze für Kinder werden deutlich erhöht - um 33 bis 44 Euro mehr pro Monat je nach Alter. Die Bedarfe werden künftig nicht mehr rückblickend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Ausweitung auf rund zwei Millionen Haushalte. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente wird zudem dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

  • Der steuerliche Entlastungsbetrags für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.

  • Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale: Eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Damit wird an bis zu 210 statt bislang 120 Homeoffice-Tagen ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je sechs Euro möglich, maximal 1260 Euro pro Jahr.

Zuschüsse für Heizung und Energie: 

  • Heizkostenzuschüsse helfen im Jahr 2022 Familien, Alleinerziehenden, Seniorinnen und Senioren mit kleinen Einkommen oder Renten sowie Studierenden und Azubis mit Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

  • Die Energiepreispauschale wird 2022 als Zuschuss zu den Energiekosten von bis zu 300 Euro an Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

  • Günstigere Preise für Bürgerinnen und Bürger durch die Basisversorgung Energie

  1. Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme wird zeitweise abgesenkt.

  2. Eine Gaspreisbremse wird eingeführt.

  3. Einer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame Strompreisbremse wird eingeführt.

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